Allgemeine Geschäftsbedingungen Ferienunterkunft Leenhuys Akkrum

 

Artikel 1: Definitiionen

In diesen Bedingungen wird Folgendes definiert:

a. Ferienunterkunft: Zelt, Klappwohnwagen, (Sta)Wohnwagen, Bungalow, Sommerhaus, Wanderhütte und ähnliche Unterkünfte;

b. Unternehmer: das Unternehmen, die Institution oder Vereinigung, die die Ferienunterkunft dem Urlauber zur Verfügung stellt;

c. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer den Vertrag über die Ferienunterkunft abschließt;

d. Miturlauber: die in der Vereinbarung genannte(n) Person(en);e. Dritte: jede andere Person, die nicht der Urlauber und/oder seine Miturlauber ist;

f. vereinbarter Preis: die Gebühr, die für die Nutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird; dabei muss anhand einer Preisliste angegeben werden, was nicht im Preis inbegriffen ist;

g. Kosten: alle Kosten für den Unternehmer im Zusammenhang mit dem Betrieb der Ferienunterkunft;
h. Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln für den Aufenthalt;

i. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Urlauber vor dem Beginn des Aufenthalts.

 

Artikel 2: Inhalt des Vertrags

  1. Der Unternehmer stellt dem Urlauber für Erholungszwecke, nicht jedoch für dauerhaftes Wohnen, eine Ferienunterkunft des vereinbarten Typs oder der vereinbarten Art, für den vereinbarten Zeitraum und zum vereinbarten Preis zur Verfügung.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Informationen, aufgrund derer dieser Vertrag auch geschlossen wird, vorab zur Verfügung zu stellen. Änderungen daran werden dem Urlauber rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt.
  3. Wenn die Informationen erheblich von den Informationen abweichen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgestellt wurden, hat der Urlauber das Recht, den Vertrag ohne Kosten zu stornieren.
  4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die zugehörigen Informationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm bleiben, den Vertrag und die zugehörigen Informationen einhalten.

 

Artikel 3: Dauer und Ende des Vertrags

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

 

Artikel 4: Preis und Preisänderung

  1. Der Preis wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt geltenden Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
  2. Wenn nach Festlegung des vereinbarten Preises aufgrund einer Belastungserhöhung auf Seiten des Unternehmers zusätzliche Kosten aufgrund einer Änderung der Belastungen und/oder Abgaben entstehen, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Urlauber beziehen, können diese dem Urlauber auch nach Abschluss des Vertrags in Rechnung gestellt werden.

 

Artikel 5: Zahlung

  1. Der Urlauber ist verpflichtet, die Zahlungen in Euro zu leisten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
  2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, hat der Unternehmer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen, ohne dass dadurch das Recht des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises beeinträchtigt wird.
  3. Falls der Unternehmer am Tag der Ankunft nicht im Besitz des vollständigen fälligen Betrags ist, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, ohne dass dadurch das Recht des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises beeinträchtigt wird.
  4. Die außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer nach einer Mahnung in angemessener Weise entstanden sind, gehen zu Lasten des Urlaubers. Falls der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig beglichen wird, werden nach schriftlicher Mahnung die gesetzlich festgelegten Zinsen auf den noch offenen Betrag erhoben.

 

Artikel 6: Stornierung

1. Im Falle einer Stornierung zahlt der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung. Diese beträgt:

  • Bei einer Stornierung mehr als drei Monate vor dem Beginn, 15% des vereinbarten Preises;
  • Bei einer Stornierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Beginn, 50% des vereinbarten Preises;
  • Bei einer Stornierung zwischen zwei und einem Monat vor dem Beginn, 75% des vereinbarten Preises;
  • Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Beginn, 90% des vereinbarten Preises;
  • Bei einer Stornierung am Tag des Beginns, 100% des vereinbarten Preises.

2. Die Entschädigung wird anteilig erstattet, abzüglich von Verwaltungskosten, wenn der Platz für denselben Zeitraum oder einen Teil davon von einem Dritten auf Vorschlag des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers reserviert wird.

Artikel 7: Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung des Ferienunterkunft durch Dritte ist nur gestattet, wenn der Unternehmer dies schriftlich genehmigt hat.
  2. Die erteilte Genehmigung kann mit Bedingungen verbunden sein, die im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.


Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Vertragspartners

Der Urlauber ist verpflichtet, den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum zu zahlen.


Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei einer zurechenbaren Pflichtverletzung und/oder unerlaubten Handlung

1. Der Unternehmer kann den Vertrag sofort kündigen:

a. Wenn der Urlauber, Miturlauber und/oder Dritte trotz vorheriger schriftlicher Warnung die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den zugehörigen Informationen und/oder den behördlichen Vorschriften nicht oder nicht ordnungsgemäß einhält oder einhalten, und zwar in einem Maße, dass es dem Unternehmer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;

b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Warnung dem Unternehmer und/oder Miturlaubern Belästigungen zufügt oder die gute Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Geländes beeinträchtigt;

c. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Warnung durch die Nutzung der Gruppenunterkunft gegen die Bestimmung des Geländes verstößt.

2. Wenn der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung wünscht, muss er dies dem Urlauber per persönlich überreichtem Brief mitteilen.

3. Nach der Kündigung muss der Urlauber sicherstellen, dass die Ferienunterkunft geräumt und das Gelände so bald wie möglich, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden, verlassen wird.

4. Wenn der Urlauber es versäumt, die Gruppenunterkunft zu räumen, ist der Unternehmer berechtigt, die Ferienunterkunft auf Kosten des Urlaubers zu räumen.

5. Der Urlauber bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu zahlen.


Artikel 10: Gesetze und Vorschriften

  1. Der Unternehmer stellt sicher, dass die Ferienunterkunft zu jeder Zeit sowohl intern als auch extern allen Umwelt- und Sicherheitsanforderungen entspricht, die von staatlicher Seite an die Ferienunterkunft gestellt werden können.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle geltenden Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände strikt einzuhalten. Er stellt auch sicher, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm bleiben, die geltenden Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände strikt einhalten.

Artikel 11: Wartung und Bau

  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgelände und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und die direkte Umgebung während der Laufzeit des Vertrags in gleichem Zustand zu halten.
  3. Es ist dem Urlauber, Miturlauber und/oder Dritten nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder irgendwelche weiteren Aktivitäten dieser Art auszuführen.

Artikel 12: Haftung

  1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für Schäden, die nicht Personenschäden oder Todesfälle betreffen, ist auf maximal 455.000 Euro pro Ereignis begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich hierfür zu versichern.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, dies ist auf ein Verschulden des Unternehmers zurückzuführen.
  3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungsbedingungen oder anderer Formen höherer Gewalt.
  4. Der Unternehmer haftet für Störungen in den Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
  5. Der Urlauber haftet dem Unternehmer gegenüber für Schäden, die durch sein eigenes Handeln oder Unterlassen, das seiner Miturlauber und/oder Dritter verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, seinen Miturlaubern und/oder Dritten zugerechnet werden können.

Artikel 13: Streitbeilegung

  1. Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag findet niederländisches Recht Anwendung. Ausschließlich das niederländische Gericht ist befugt, über diese Streitigkeiten zu entscheiden. Der Urlauber muss seine Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Entstehung schriftlich dem Unternehmer vorlegen.